Mit dem geplanten „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ will die Bundesregierung gezielt Unternehmen entlasten und Investitionen fördern. Zwei zentrale Maßnahmen stehen dabei im Fokus:
Grundsätzlich ja – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt setzen viele Unternehmen auf elektronische Prozesse, auch im Personalbereich. Eine häufig gestellte Frage lautet: Reicht es aus, Lohn- und Gehaltsabrechnungen im digitalen Mitarbeiterpostfach bereitzustellen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu am 20. Februar 2024 (Az.: 9 AZR 48/24) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die mittlerweile ausführlich begründet wurde.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es notwendig werden, dass Unternehmen Kurzarbeit einführen. Doch was genau heißt das für Beschäftigte? Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen und finanziellen Auswirkungen.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, eine zusätzliche Meldepflicht. Künftig müssen detaillierte Informationen zu Kassensystemen elektronisch über Elster oder die ERiC-Schnittstelle an das Finanzamt übermittelt werden.