Mit Wirkung für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2025 ergeben sich durch die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen wichtige Neuerungen für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die betriebliche Räume in ihrem privaten Wohnhaus oder ihrer Eigentumswohnung nutzen.
Die neue Regelung soll insbesondere bei kleineren betrieblich genutzten Grundstücksteilen zu einer steuerlichen Vereinfachung führen. Allerdings kann die Entscheidung auch erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.
Grundsätzlich ja – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt setzen viele Unternehmen auf elektronische Prozesse, auch im Personalbereich. Eine häufig gestellte Frage lautet: Reicht es aus, Lohn- und Gehaltsabrechnungen im digitalen Mitarbeiterpostfach bereitzustellen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu am 20. Februar 2024 (Az.: 9 AZR 48/24) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die mittlerweile ausführlich begründet wurde.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es notwendig werden, dass Unternehmen Kurzarbeit einführen. Doch was genau heißt das für Beschäftigte? Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen und finanziellen Auswirkungen.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, eine zusätzliche Meldepflicht. Künftig müssen detaillierte Informationen zu Kassensystemen elektronisch über Elster oder die ERiC-Schnittstelle an das Finanzamt übermittelt werden.