Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 das Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland verabschiedet. Es enthält steuerliche Maßnahmen, um Investitionen attraktiver zu machen.
Degressive Abschreibung: Wieder eingeführt für bewegliche Wirtschaftsgüter, max. 30 % für Anschaffungen von Juli 2025 bis Ende 2027.
Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge: 75 % im Anschaffungsjahr für reine Elektrofahrzeuge (alle Klassen), gültig bis Ende 2027.
Höchstgrenze für E-Dienstwagen angehoben:Günstige Besteuerung bis 100.000 € Bruttolistenpreis ab Juli 2025.
Körperschaftsteuer sinkt schrittweise ab 2028 – bis 2032 auf 10 %.
Thesaurierungsbesteuerung wird reduziert: Stufenweise auf 25 % ab 2032.
Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Entscheidung wird vor der Sommerpause am 11. Juli 2025 erwartet.