Neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, eine zusätzliche Meldepflicht. Künftig müssen detaillierte Informationen zu Kassensystemen elektronisch über Elster oder die ERiC-Schnittstelle an das Finanzamt übermittelt werden.

Die Meldung ist grundsätzlich einmalig pro Kassensystem erforderlich und muss bei Änderungen oder Außerbetriebnahme aktualisiert werden. Für Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025. Nach diesem Datum müssen Unternehmen jede Anschaffung oder Außerbetriebnahme innerhalb eines Monats melden.

Das Ziel dieser neuen Regelung ist es, Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassensysteme zu verhindern.

Empfehlung für Unternehmer

Nutzen Sie die Zeit bis zur Einführung der Meldepflicht, um:

• alle erforderlichen Daten zu Ihrem Kassensystem zu sammeln,

• Ihre Software auf Konformität zu prüfen, und

• Ihre Mitarbeiter bei Bedarf entsprechend zu schulen.