Kassenpflicht ab 2028? Neue Regeln für Barumsätze geplant

Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant neue Vorgaben für Unternehmen, die ihre Einnahmen bislang mit einer offenen Ladenkasse erfassen. Ziel ist es, Bargeschäfte stärker zu kontrollieren und Steuerhinterziehung zu erschweren.

Wichtig: Die geplanten Regelungen sind noch nicht beschlossen. Es handelt sich derzeit lediglich um einen Gesetzesentwurf.

Elektronische Kasse ab 100.000 € Umsatz?

Nach dem aktuellen Entwurf soll ab 1. Januar 2028 grundsätzlich ein elektronisches Aufzeichnungssystem vorgeschrieben sein, wenn der Gesamtumsatz eines Betriebs mehr als 100.000 € im Kalenderjahr beträgt. Die Regelung könnte insbesondere bargeldintensive Unternehmen, aber auch Freiberufler sowie Land- und Forstwirte betreffen.

Wer trotz bestehender Verpflichtung kein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzt, könnte künftig mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € rechnen.

Belege sollen digitaler werden

Auch bei der Belegausgabe sind Änderungen vorgesehen. Die bisherige papiergebundene Belegausgabepflicht soll durch eine elektronische Bereitstellung ersetzt werden. Der Kunde soll den Beleg grundsätzlich in einem standardisierten elektronischen Format erhalten. Ein Anspruch auf einen Papierbeleg soll jedoch weiterhin bestehen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Wer derzeit noch eine offene Ladenkasse verwendet und die Umsatzgrenze von 100.000 € erreicht oder voraussichtlich erreichen wird, sollte die weitere Entwicklung beobachten und die Umstellung frühzeitig vorbereiten.

Dazu gehören insbesondere die Auswahl eines geeigneten elektronischen Kassensystems, die Einrichtung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sowie eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation.

Wir informieren Sie, sobald die gesetzlichen Regelungen endgültig beschlossen sind und feststeht, welche Unternehmen tatsächlich betroffen sein werden.