Mit dem geplanten „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ will die Bundesregierung gezielt Unternehmen entlasten und Investitionen fördern. Zwei zentrale Maßnahmen stehen dabei im Fokus:
1. Sofortabschreibung: 30 % für Maschinen und bewegliche Wirtschaftsgüter
Künftig können Maschinen und andere bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden in drei gleich hohen Jahresraten von je 30 % abschreiben werden – also insgesamt 90 % in nur drei Jahren.
Beispiel:
Im Jahr 2026 wird in eine neue Produktionsmaschine für 50.000 € mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren investiert.
Statt einer linearen Abschreibung von jährlich 5.000 € können nun in den Jahren 2026, 2027 und 2028 jeweils 15.000 € (30 %) abgeschrieben werden.
Vorteil: Deutlich schnellerer Steuervorteil und verbesserte Liquidität in der Anfangsphase.
2. Mehr Anreize für E-Mobilität im Betrieb
Auch beim Umstieg auf Elektrofahrzeuge wird steuerlich nachgelegt:
- Preisgrenze für die 0,25 %-Regel bei Dienstwagen soll auf 100.000 € steigen.
- Sonderabschreibung von 75 % im Anschaffungsjahr für E-Fahrzeuge, die zwischen dem 30.6.2025 und 31.12.2027 angeschafft werden.
Beispiel:
2026 wird ein E-Auto für 80.000 € gekauft.
Dank der neuen Regelung können nun 60.000 € (75 %) im ersten Jahr abgeschrieben werden.
Bei privater Nutzung gilt weiterhin die günstigere 0,25 %-Versteuerung des Bruttolistenpreises statt 1 %.
Fazit zum Investitionssofortprogramm
Wer in Maschinen oder E-Fahrzeuge investieren möchte, kann ab Mitte 2025 deutlich schneller Steuern sparen. Der Gesetzesentwurf wird heute (11. Juni 2025) ab 11:25 Uhr erstmals im Bundestag beraten. Änderungen sind noch möglich – die endgültige Verabschiedung steht noch aus.