Werden Anteile an einer GmbH übertragen, können steuerliche Verlustvorträge grundsätzlich ganz oder teilweise verloren gehen. Für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: die sogenannte Sanierungsklausel.
Sie kann dazu führen, dass bestehende Verlustvorträge trotz eines Gesellschafterwechsels erhalten bleiben. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Anteilserwerb der Sanierung des Unternehmens dient, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung abgewendet werden soll und die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten bleiben.
Unternehmen sollten die wirtschaftliche Krise, den Sanierungszweck sowie den Fortbestand des Geschäftsbetriebs sorgfältig dokumentieren. Werden die Voraussetzungen später nicht anerkannt, kann der Verlust der steuerlichen Verlustvorträge nachträglich eintreten.
Da die Anwendung der Sanierungsklausel mit zahlreichen Detailfragen verbunden ist, empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Beratung.