Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber eine umfassende Reform beschlossen. Die meisten Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft und sollen die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern
Für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen steigen die Krankenversicherungsbeiträge, da sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze stärker angehoben werden als in den vergangenen Jahren. Dadurch erhöhen sich sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge.
Außerdem müssen gesetzlich Versicherte künftig mit höheren Zuzahlungen rechnen. Betroffen sind unter anderem verschreibungspflichtige Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Heilmittel. Die Eigenbeteiligungen werden erstmals seit vielen Jahren deutlich angehoben.
Auch bei einzelnen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Änderungen. So wird der Zuschuss für Zahnersatz reduziert. Zudem gelten künftig strengere Voraussetzungen für kieferorthopädische Behandlungen. Leistungen, deren medizinischer Nutzen nicht ausreichend nachgewiesen ist, können künftig ebenfalls entfallen.
Ab dem Jahr 2028 sind weitere Neuerungen vorgesehen. Für bestimmte familienversicherte Ehepartner ohne eigenes Einkommen wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Ausgenommen sind unter anderem Familien mit kleinen Kindern sowie Haushalte, in denen pflegebedürftige Angehörige versorgt werden. Ebenfalls ab 2028 soll ein Teilkrankengeld eingeführt werden, das eine schrittweise Rückkehr in den Beruf nach längerer Arbeitsunfähigkeit ermöglichen soll.
Mit der Reform soll die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung verbessert und ein weiterer deutlicher Anstieg der Beitragssätze in den kommenden Jahren verhindert werden.