Erbschaftsteuer: Steuervergünstigungen für Firmenerben auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich aktuell mit der Frage, ob die steuerlichen Vorteile bei der Vererbung und Schenkung von Unternehmen gerechtfertigt sind.

Nach geltendem Recht können bei einer Unternehmensübertragung unter bestimmten Voraussetzungen 85 % oder sogar 100 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Betrieb über mehrere Jahre fortgeführt wird und bestimmte Vorgaben eingehalten werden.

Bei der Übertragung von Privatvermögen, beispielsweise Immobilien oder Wertpapieren, bestehen vergleichbare Vergünstigungen grundsätzlich nicht. Ob diese unterschiedliche Behandlung verfassungsgemäß ist, wird derzeit geprüft.

Was bedeutet das für Betroffene?

Bis zu einer Entscheidung gelten die bisherigen Regelungen unverändert. Welche Folgen ein mögliches Urteil haben wird, ist noch offen.

Wer eine Unternehmensnachfolge oder größere Vermögensübertragung plant, sollte sich daher frühzeitig mit den steuerlichen Möglichkeiten beschäftigen. Eine rechtzeitige Planung kann helfen, bestehende Vergünstigungen optimal zu nutzen.