Kurzarbeit: Was bedeutet das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es notwendig werden, dass Unternehmen Kurzarbeit einführen. Doch was genau heißt das für Beschäftigte? Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen und finanziellen Auswirkungen.

Warum gibt es Kurzarbeit?

Wenn Betriebe aufgrund einer schlechten Auftragslage oder wirtschaftlicher Unsicherheiten weniger produzieren, kann Kurzarbeit helfen, Entlassungen zu vermeiden. Dabei wird die Arbeitszeit reduziert – in manchen Fällen sogar auf null Stunden („Kurzarbeit Null“). Betroffen sein können entweder einzelne Abteilungen oder der gesamte Betrieb.
Um den Verdienstausfall abzumildern, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Dieses wird vom Arbeitgeber ausgezahlt, aber von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Voraussetzung ist, dass ein erheblicher, unvermeidbarer Arbeitsausfall vorliegt, der mindestens ein Drittel der Belegschaft oder einer Abteilung betrifft.

Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einseitig anordnen?

Kurzarbeit kann nicht einfach ohne Weiteres eingeführt werden. Eine rechtliche Grundlage ist erforderlich – etwa eine Regelung im Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine Klausel im Arbeitsvertrag.
Gibt es keine solche Regelung, muss der Arbeitgeber die Zustimmung der Beschäftigten einholen. Wer ablehnt, sollte sich der möglichen Folgen bewusst sein: Eine Kündigung ist nicht ausgeschlossen – entweder als Änderungskündigung mit reduzierter Arbeitszeit oder als betriebsbedingte Kündigung. Betroffene können dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Eine rechtliche Beratung ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen, insbesondere für Arbeitnehmer mit Kündigungsschutz.

Wie viel Geld gibt es bei Kurzarbeit?

Weniger Arbeitszeit bedeutet auch weniger Gehalt. Um den finanziellen Einbußen entgegenzuwirken, zahlt die Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld:
- 60 % des ausgefallenen Nettolohns für Beschäftigte ohne Kinder
- 67 % für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind
Bei „Kurzarbeit Null“ erhalten Betroffene ausschließlich das Kurzarbeitergeld, da sie keine reguläre Vergütung vom Arbeitgeber mehr bekommen.

Fazit

Kurzarbeit kann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine sinnvolle Maßnahme sein, um Arbeitsplätze zu erhalten. Dennoch ist es wichtig, dass Beschäftigte ihre Rechte kennen und sich im Zweifelsfall beraten lassen.