Betriebsrente: Kapitalauszahlung kann steuerlich teuer werden

Wer über eine betriebliche Altersvorsorge verfügt, hat zum Rentenbeginn häufig die Wahl: Das angesparte Guthaben kann beispielsweise als monatliche Rente oder ganz bzw. teilweise als einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt werden.

Die Entscheidung sollte auch unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden.

Wurden die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge während der Ansparphase steuerfrei geleistet, ist die spätere Auszahlung grundsätzlich steuerpflichtig. Das gilt insbesondere bei vielen Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.

Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung kann das gesamte ausgezahlte Kapital in einem Jahr steuerlich relevant werden. Dadurch kann sich das zu versteuernde Einkommen deutlich erhöhen und ein höherer persönlicher Steuersatz greifen.

Bei einer monatlichen Betriebsrente verteilt sich die steuerpflichtige Leistung dagegen über mehrere Jahre. Je nach persönlicher Situation kann dies zu einer geringeren Steuerbelastung führen.

Vor der Entscheidung rechnen

Eine Kapitalauszahlung kann trotzdem sinnvoll sein. Entscheidend sind die individuellen Umstände, beispielsweise die Höhe der Auszahlung, weitere Einkünfte und der persönliche Steuersatz.

Unser Tipp: Lassen Sie vor der Entscheidung beide Varianten berechnen. Ein Vergleich der voraussichtlichen Steuerbelastung kann zeigen, welche Auszahlungsform für Sie finanziell günstiger ist.