Änderungen bei Minijobs und Midijobs ab 01.01.2025

Zum 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sogenannte Minijobs) in Kraft.

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber wird von bisher 538 € auf 556 € angehoben, was einer jährlichen Verdienstgrenze von 6.672 € entspricht. Diese Anpassung geht mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 € pro Stunde einher.

Trotz der höheren Verdienstgrenze bleibt die maximale Arbeitszeit von 43 Stunden pro Monat unverändert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten jedoch die Arbeitszeit sorgfältig berechnen und dokumentieren, insbesondere wenn der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt. In diesem Fall verringert sich die zulässige Arbeitszeit entsprechend, um den Minijob-Status nicht zu gefährden.

Erhöhung der Verdienstgrenze im Midijob-Bereich

Auch im Übergangsbereich (Midijob) gibt es Neuerungen: Die Verdienstuntergrenze steigt auf 556,01 €, und der Übergangsbereich erstreckt sich künftig von 556,01 € bis 2.000 €. Beschäftigte im Übergangsbereich profitieren weiterhin von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen, die stufenweise mit steigendem Einkommen ansteigen.