Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung dieses Fahrzeugs im Rahmen des Arbeitsverhältnisses.
Die Höhe des Sachbezugs ist gemäß § 8 Abs. 2 EStG wie folgt zu ermitteln:
Praxis-Beispiel (pauschale Methode):
Ein Unternehmer stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 57.800 € betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 15 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch, sodass der Unternehmer die pauschale 1%-Methode anwenden muss und die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ebenfalls pauschal ermitteln muss.
| Privatnutzung pro Monat 57.800 € × 1%= | 578,00 € |
| Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro Monat 57.800 € × 0,03% = 17,34 € × 15 km = | 260,10 € |
| als Sachbezug sind zu erfassen (Bruttowert) | 838,10 € |
| die Umsatzsteuer kann mit 19/119 herausgerechnet werden | 133,81 € |
| Nettobetrag = Bemessungsgrundlage | 704,29 € |